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   BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96   

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BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96 (https://dejure.org/1996,10826)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1996 - 1 B 121.96 (https://dejure.org/1996,10826)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 1 B 121.96 (https://dejure.org/1996,10826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen des Abweichens eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Anforderungen an das Rehabilitierungsinteresse (Rehabilitationsinteresse) als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65

    Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96
    Die Beschwerde macht ferner ohne Erfolg geltend, daß das Berufungsurteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 1967 - BVerwG 4 C 216.65 - (BVerwGE 27, 170 ff. [BVerwG 06.06.1967 - IV C 216/65]) abweicht.

    Im übrigen sind die vom Kläger zitierten Ausführungen (Beschwerdebegründung S. 5) Teil eines bloßen Hinweises (BVerwGE 27, 170 [BVerwG 06.06.1967 - IV C 216/65]), nicht aber eines die Entscheidung tragenden Rechtssatzes, wie es die Zulassung der Divergenzrevision voraussetzt.

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96
    Die Beschwerde führt sinngemäß aus, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - (BVerwGE 61, 164 ff.) könne ein Rehabilitierungsinteresse eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO rechtfertigen, wenn es nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen ist; auch die Art des durch den erledigten Verwaltungsakt bewirkten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, könne - verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz - die Bejahung des für einen Antrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderlichen Feststellungsinteresses erfordern.
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Absicht, Amtshaftungsklage zu erheben, kein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage begründet, wenn sich der Verwaltungsakt - wie hier - vor Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage erledigt (vgl. z.B. den Senatsbeschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 202).
  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96
    Hiervon sei das Berufungsgericht abgewichen, weil es das Feststellungsinteresse des Klägers nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 37, 79 [BGH 26.06.1990 - 5 AR VS 8/90]) beurteilt habe; das Berufungsgericht sei dementsprechend davon ausgegangen, daß ein mit den Zwangsmaßnahmen der Strafprozeßordnung verbundener Eingriff in Grundrechte in Fällen "durchschnittlicher Art" - wie dem vorliegenden - für sich allein nicht ausreiche, um ein schutzwürdiges Rehabilitierungsinteresse annehmen zu können.
  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96
    Ein Gericht ist nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulierte Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorganges bestimmend gewesen sind (vgl. z.B. Beschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 88).
  • BVerwG, 20.08.2010 - 8 B 1.10

    Zum Zusammenhang von durch die öffentliche Hand verbürgten Liquiditätskrediten

    Die angedeuteten, nach dem Beschwerdevorbringen bereits wegen der Verhandlungsführung entstandenen und später lediglich vertieften Zweifel an der Unparteilichkeit des Verwaltungsgerichts hätte die Klägerin dort im Termin zur mündlichen Verhandlung geltend machen müssen (vgl. § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO; Beschluss vom 26. Juli 1996 - BVerwG 1 B 121.96 - juris).
  • LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 15/14

    Amtshaftungsklage

    30 Die Absicht, Amtshaftungsklage zu erheben, begründet kein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn sich der Verwaltungsakt vor Erhebung der Klage erledigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1989, Az.: 8 C 30/87, BVerwGE 81, 226 sowie BVerwG, Beschluss vom 26.07.1996, Az.: 1 B 121/96, ebenso Verwaltungsgericht E-Stadt, Urteil vom 27.01.2011, Az.: M 10 K 10.1299; vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 14.11.2012, Az.. S 12 KA 834/11; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.04.2013, Az.: L 14 AL 194/10 sowie Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 131 Rdnr. 10h und Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 113 Rdnr. 136 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • SG Marburg, 14.11.2012 - S 12 KA 834/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung einer Anstellung -

    Die Absicht, Amtshaftungsklage zu erheben, begründet kein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn sich der Verwaltungsakt vor Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage erledigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.07.1996 - 1 B 121/96 - juris, Rdnr. 7 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 26.09.2002 - 10 K 3339/01

    Darstellung von Standorten für Windkraftanlagen - Ausschlusswirkung

    Denn dann trägt der Gedanke dieser Vorschrift nicht, dass eine Partei "nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf" (s. BVerwG, Beschl. v. 14.05.1999 - 6 PKH 3/99 - m. w. N. [juris]; u. Beschl. v. 06.07.1996 - 1 B 121/96 - [juris]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1995, NVwZ-RR 1995, S. 621, u. Urt. v. 08.02.1993, VBlBW 1993, S. 295 [300]; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 113 Rdnr. 136 m. w. N. in Fn. 197; der insoweit von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung angeführten Entscheidung des OVG Münster v. 30.11.2001, a.a.O., lässt sich der Zeitpunkt der Erledigung nicht entnehmen).
  • VG München, 27.01.2011 - M 10 K 10.1299

    Zurückweisung; Erledigung nach Vollzug der Zurückweisung;

    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann aus dem Umstand, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen, jedoch nur dann abgeleitet werden, wenn sich der Rechtsstreit nach Klageerhebung erledigt hat (BVerwG v. 26.7.1996 Az. 1 B 121/96 RdNr. 7).
  • VG Schleswig, 08.07.2020 - 12 A 292/18

    Recht der Bundesbeamten - Reaktivierung

    Hat ein Beamter - wie hier - den Anspruch auf Ersatz eines ihm durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Dienstherrn entstandenen Schadens bereits zum Gegenstand eines besonderen Verwaltungsstreitverfahrens gemacht, besteht daher kein Bedürfnis dafür, ihm daneben noch Rechtsschutz für eine gesonderte Klage auf Feststellung zu gewähren, dass das Verhalten des Dienstherrn rechtswidrig gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 17.11.2016 - 2 C 27/15 - Juris Rn. 16 und vom 17.12.1981 - 2 C 69.81 - Juris Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.07.1996 - 1 B 121/96 - Juris Rn. 7; Decker in: Beck OK a.a.O.).
  • VG Arnsberg, 18.07.2016 - 8 K 3533/15

    Geltendmachung nachbarschaftlicher Lärmschutzbedenken gegen eine

    Allerdings kann in dieser Situation das Feststellungsinteresse nicht auf die Erwägung gestützt werden, es sei beabsichtigt, wegen des rechtswidrig gewesenen Verwaltungsakts Amtshaftungsansprüche geltend zu machen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Juli 1996- 1 B 121.96 -, zitiert nach "Juris", daselbst bei Rn. 7.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.1998 - 2 L 93/97

    AsylVfG; gesetzlicher Richter

    Das ist nur dann der Fall, wenn das Gericht, im vorliegenden Fall also die Kammer, willkürlich ihre Zuständigkeit angenommen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.02.1954 - 1 BvR 537/53 -, BVerfGE 3, 359, 364; BVerwG, Beschluss vom 26.07.1996, - 1 B 121.96 -, zitiert nach JURIS; Beschluss vom 21.12.1994 - 1 B 176.93 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 32).
  • VG München, 28.03.2017 - M 21 K 15.2485

    Antrag eines Soldaten auf Versetzung in den Ruhestand

    Hat sich der Verwaltungsakt jedoch bereits vor Klageerhebung erledigt, besteht ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf einen beabsichtigten Amtshaftungsprozess nicht, da in solchen Fällen sofort die Möglichkeit der Anrufung des zuständigen ordentlichen Gerichts besteht (BVerwG, B.v. 9.5.1989 - 1 B 166/88 - juris Rn. 4; B.v. 26.7.1996 - 1 B 121/96 - juris Rn. 7).
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